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Verfahren gegen C. Wulff u. a.

Anklage gegen Wulff und Groenewold bestätigt

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 27.08.2013

Die Staatsanwaltschaft Hannover begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Hannover, mit der das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und den Medienunternehmer David Groenewold eröffnet wurde. Damit bestätigt die Strafkammer zugleich die bereits seit langem vertretene Auffassung, dass aufgrund der sorgfältig geführten Ermittlungen hinreichender Tatverdacht wegen eines Korruptionsdelikts besteht. Entsprechend der Anklage ist ferner über den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung des David Groenewold zu befinden.

Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, den drohenden Prozess gegen Zahlung einer Geldauflage abzuwenden, hatten sowohl Wulff als auch Groenewold zuvor abgelehnt. Daraufhin musste gegen sie öffentliche Anklage erhoben werden.

Im Zuge der Hauptverhandlung wird das Landgericht Hannover unter anderem die verbleibende Sachfrage klären, ob der Besuch des Münchener Oktoberfestes im Jahr 2008 als Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder - so bisher die Staatsanwaltschaft - Bestechlichkeit und Bestechung zu werten ist. Der Strafrahmen bei allen Delikten wäre weitgehend identisch. Vorteilsannahme und Bestechlichkeit in einem minder schweren Fall werden jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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