Switch to the CitySwitch to the City

Unerwünschte Keime im Bier und Weichmacher in Flip-Flops Empfehlung

Unerwünschte Keime im Bier und Weichmacher in Flip-Flops niedersachsen.de

Schwarzen Schafen auf die Spur kommen

Neben Bohnenkaffee bleibt Bier eines der beliebtesten Getränke in Deutschland – mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von immerhin rund 107 Litern.

Doch trotz jahrhundertealten Reinheitsgebots ist nicht alles Gold, was glänzt: Jedes zehnte gezapfte Bier in Niedersachsen und Bremen weist unerwünschte Keime auf. Das ist eines von vielen Ergebnissen des Verbraucherschutzberichts 2015, der heute (Freitag) von Verbraucherschutzminister Christian Meyer zusammen mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Eberhard Haunhorst, sowie dem Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT ), Hubert Meyer, vorgestellt worden ist. Mikrobielle Verunreinigungen mit Bakterien, Viren, Schimmel oder Hefepilze sind für 14 Prozent der Beanstandungen verantwortlich. Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei den Kontrollen häufiger Verstöße gegen Kennzeichnung und Aufmachung.

Dies ist unter anderem auf die Einführung neuer Kennzeichnungsvorschriften etwa für Allergene zurückzuführen. Mangelnde Hygiene bei ausgeschenktem Bier wurde ebenso festgestellt wie gesundheitlich bedenkliche Inhaltstoffe in Kräutertee, unzulässige Rückstände in Flip-Flops und mangelhafte Haltbarkeit von abgepackten Fleischerzeugnissen. Unter die Lupe genommen wurden auch Kosmetika. Ein Ergebnis hier: Teils entsprachen die beprobten kosmetischen Mittel nicht den rechtlichen Vorgaben oder sie wiesen Mängel bei der Kennzeichnung auf. Beim Bier aus Schankanlagen ist der Geschmack zwar einwandfrei; aber nicht immer ist ein uneingeschränkter Genuss gewährleistet, heißt es im aktuellen Verbraucherschutzbericht: Jedes zehnte Bier wies unerwünschte Keime auf. Unter die Lupe genommen wurden auch Flip - Flops, Sauna- und Badeschuhe. Sie bergen aber auch ein Risiko: In fünf Proben wurden Weichmacher teils bis zu einer Konzentration von 40 Prozent nachgewiesen. „Das ist bedenklich“, so der Verbraucherschutzminister. „Wir brauchen deshalb bessere Sanktionsmöglichkeiten.“

Notwendig seien „strengere und klarere Regelungen zu bedenklichen Stoffen, die auch für Waren aus Drittländern umgesetzt werden können. “Meyer appellierte an die Hersteller, insbesondere die sogenannten Phthalate, die die Fruchtbarkeit schädigen können, durch Alternativstoffe wie Weichmacher auf Zitronensäurebasis zu ersetzen. „Zentrale Ziele in Niedersachsen bleiben Schutz und transparente Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Meyer. „Ich danke ausdrücklich den Behörden vor Ort sowie dem LAVES für ihre hervorragende Arbeit. Nur so können wir schwarzen Schafen auf die Spur kommen, nur so sorgen wir für einen umfassenden Verbraucherschutz“, so der Minister. Nach den Worten von NLT- Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer haben die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2015 risikoorientiert rund 64.400 Kontrollen in etwa 43.500 Betrieben vorgenommen. „Im Verbraucherschutz gilt eine Null-Toleranz-Linie “, so Professor Meyer. „ Auch bloße Nachlässigkeiten und kleinste Verstöße werden beanstandet“, machte er klar . Dies erkläre die hohe Zahl von ermittelten Verstößen bei rund 51 Prozent der Kontrollen .

Diese konsequente Linie trage dazu bei, „Gesundheitsgefährdungen für die Verbraucher zu minimieren“ . Unter dem Strich sei 2015 „ein erfolgreiches Jahr“ für den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewesen .„Trotz der hohen Kontrolldichte gab es keine Besorgnis erregenden Auffälligkeiten, die eine öffentliche Warnung erfordert hätten“, sagte der NLT-Hauptgeschäftsführer. Allerdings wurden nach seinen Worten aufgrund von Mängeln bei Betriebskontrollen 481 Bußgeldverfahren und 72 Strafverfahren eingeleitet. Über die Betriebskontrollen hinaus nahmen die Lebensmittelkontrolleure der kommunalen Behörden ungefähr 28.700 Proben in fast 10.000 Betrieben. Hier lag die Beanstandungsquote bei 16 Prozent. „Ganz überwiegend handelte es sich um ärgerliche, aber gesundheitlich unschädliche Mängel der Kennzeichnung oder der Aufmachung “, so Hubert Meyer. Mikrobielle Verunreinigungen habe es in 676 Fällen gegeben . „ Diese nehmen wir besonders ernst“, sagte der Hauptgeschäftsführer. Aufgrund beanstandeter Proben seien 138 Bußgeldverfahren und 44 Strafverfahren eingeleitet worden.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Letzte Änderung am Sonntag, 14 August 2016 15:28

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com