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Keinerlei Waffen in Schulen erlaubt! Empfehlung

Keinerlei Waffen in Schulen erlaubt! Niedersachsen

Waffen haben in der Schule, auf dem Schulgelände oder bei Schulveranstaltungen nichts zu suchen - Erlass verbietet auch Pfefferspray und Gassprühgeräte

Reizstoff- und Gassprühgeräte sind an niedersächsischen Schulen verboten.

Darauf weist erneut das Niedersächsische Kultusministerium mit Blick auf 66 Schülerinnen und Schüler hin, die heute an einer niedersächsischen Schule mutmaßlich durch Pfefferspray-Einsatz verletzt wurden. Das „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen" (RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 - 36.3-81 704/03 -) regelt klar und eindeutig, dass Waffen in der Schule, auf dem Schulgelände oder bei Schulveranstaltungen nichts zu suchen haben.

Waffen - wie auch zum Beispiel Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Gassprühgeräte - mitzubringen oder bei sich zu führen ist untersagt. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

Nach dem Erlass sind alle Schülerinnen und Schüler über dieses Verbot zu informieren. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei der Aufnahme von neuen Schülerinnen und Schülern über das Waffenverbot.

Die Wirkstoffe in Reizgas und Pfeffersprays reizen die Schleimhäute und Atemwege und können unter Umständen zu vorübergehender Orientierungslosigkeit, zu Panik und Schockzuständen führen. Sie können vor allem bei Allergikerinnen und Allergikern große Probleme auslösen.

 

Quelle: Nds. Kultusministerium

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